PSS Tauchlehrer müssen alle Mindestanforderungen der festgelegten Standards erfüllen und können diese auch ergänzen, solange dies die Sicherheit der Schüler nicht gefährdet. So dürfen sie bei allen Kursen die Anzahl von erforderlichen Freiwassertauchgängen jederzeit erhöhen, aber niemals verringern. Es können auch die theoretischen Inhalte einer Lektion ergänzt, aber nicht die besonderen Ziele der Übungen verändert werden. Alle PSS Profis müssen zudem deontologische Verbindlichkeiten einhalten, die für jede im Tauchgeschäft tätige Person richtungsweisend sein sollten. Zu diesen grundsätzlichen Punkten zählen u. a.:
- Durch die Anforderung einer Brevetierungsbestätigung bei PSS bescheinigt der PSS Tauchlehrer, dass der Schüler die allgemeinen Lehrziele des Kurses erreicht hat, welche für die angeforderte Brevetierung erforderlich sind.
- PSS Tauchlehrer müssen sich laufend um eine Verbesserung der von ihnen durchgeführten Kurse bemühen. Die Ausbildungsqualität darf niemals, weder aus geschäftlichen noch aus zeitlichen Gründen, gefährdet sein.
- Die Ausbildung muss sich an den Anforderungen des Schülers orientieren, nicht an denen des Ausbilders, seines Personals oder der verfügbaren Zeit.
- Es reicht nicht, eine Technik einmal auszuführen, um sie zu beherrschen. Als grundsätzliche Anforderung des Unterrichtskonzepts muss der Schüler alle Übungen wiederholt durchführen.
- Es ist besser, wenige Schüler sehr gut auszubilden, als viele, welche gerade einmal die Mindestanforderungen erfüllen. Eine große Anzahl von Schülern, wegen einer großen Anzahl von Kursteilnehmern, nur unzureichend auszubilden, wird von PSS als Organisation prinzipiell abgelehnt.
- Jede Person, welche die Anforderungen, sowie die regionalen Gesetze und Vorschriften erfüllt, kann an einem Tauchkurs teilnehmen. Ein Tauchlehrer kann Personen die Teilnahme an der Ausbildung nur dann verweigern, wenn durch deren Teilnahme die Sicherheit anderer Schüler gefährdet sein könnte.
- Fertigkeiten zur Anwendung des „Buddy-Systems“ sind ein grundlegender Bestandteil der Tauchsicherheit.
- Alle Einzelheiten genereller, sowie, den jeweiligen Kurs betreffender Vorschriften, sind zu beachten.
- Qualitätssicherung gewährleistet die Erfüllung der Unterrichtsanforderungen durch den Schüler. Es obliegt dem Interesse und der Verantwortlichkeit jedes PSS Tauchlehrers, sicher zu stellen, dass jeder Kurs von PSS Worldwide, auch wenn dieser von anderen Profis abgehalten wird, in Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Standards durchgeführt wird. Jeder PSS Berufstaucher sollte den PSS Qualitätssicherungsdienst über beobachtete Regelverletzungen informieren.
- Die Beziehung zwischen Lehrern, Schülern und Tauchern sollte auf gegenseitigem Respekt und entsprechender Wertschätzung gegründet sein. Sie darf keine Untergebenen- und Vorgesetztenbeziehung sein, sondern bildet eine Partnerschaft unter Personen, welche für die Erreichung eines gemeinsamen Ziels an einem Strang ziehen.
- Tauchlehrer halten sich selbst an die, den Schülern beigebrachten Sicherheitsverfahren. Ein guter PSS Berufstaucher ist Vorbild für andere Taucher und sollte nichts tun, was dessen Schüler nicht auch tun sollten.
- Der Profi beschränkt sich nicht auf die Produkte und Ausrüstungen nur eines Herstellers, auch wenn Vorschläge und Ratschläge in gutem Glauben durchaus gemacht und gegeben werden können. Er verheimlicht den Schülern nicht, dass andere Hersteller sowohl vergleichbare, als oft auch bessere Qualität anbieten können.
- Ein Berufstaucher sollte sich fit halten und in guter gesundheitlicher Verfassung sein. Das kann ein wichtiger Sicherheitsbestandteil für Schüler und Taucher unter seiner Obhut sein.
- Der Berufstaucher muss selbst, alle vom Schüler benötigten Tauchtechniken, tadellos beherrschen, um sie dem Schüler zu Übungszwecken auch vorführen zu können.